KOMMISSIONSVERTRAG
zwischen der Fa. SYLVIA P. - Mode & Design
Inh. : Sylvia Probst
Peter-Haseney-Str.11
98544 Zella-Mehlis - im folgenden "Kommittent" genannt-
und der Fa. Name............................................
Inhaber.........................................
Straße............................................
Ort.................................................
Telefon/Fax...................................
E-mail-Adresse.............................. - im folgenden "Kommissionär" genannt-
1. Gegenstand der Vereinbarung
Der Kommittent stellt dem Kommissionär Waren zum kommissionsweisen Verkauf zur Verfügung und verpflichtet sich, dem Kommissionär Zug um Zug weitere Kommissionsware zu liefern, wenn nach erfolgtem Verkauf von Teilen der Kommissionsware und deren Abrechnung eine Ergänzung des Sortiments erforderlich wird.
2. Eigentum
Die Waren bleiben Eigentum des Kommittenten bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages.
3. Haftung
Der Kommissionär haftet gemäß §390 Abs.1 HGB für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes; insbesondere für beschädigte, ausgeblichene oder verschmutzte Ware.
4. Ausführung der Kommission
Der Kommissionär führt den Verkauf gegen Kasse durch.
Die aus dem Verkauf (Ausführungsgeschäft) entstehenden Forderungen tritt der Kommissionär hiermit an den Kommittenten ab.
Verkaufte Ware ist sofort zur Zahlung an den Kommittenten fällig. Der Kommissionär erhält 2 Kollektionen pro Jahr, die je nach Abverkauft mit neuer Ware ergänzt werden. Der Kollektionswechsel erfolgt jeweils zum Anfang der Saison (Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter) eines Jahres.
Der Kommissionär hat zum 1. jedes Monats die Umsätze an den Lieferanten zu melden. Die Abrechnung erfolgt mittels Lastschrifteinzug durch den Lieferanten. Sollte der Kommissionär dem Lieferanten bis zum 15. des Folgemonats keine Verkaufsmeldung gesendet oder die Ware nicht zum angegebenen Termin zurückgesendet haben, ist der Kommittent berechtigt, die noch ausstehende Ware in Rechnung zu stellen.
Portokosten gehen zu Lasten des Kommissionärs.
Die Verkaufspreise werden vom Kommittenten vorgegeben.
Der Kommissionär erhält eine Verkaufsprovision von 45% des Bruttoerlöses, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.Kündigung
Der Kommissionsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Kommittenten zur fristlosen Kündigung.
6. Beendigung der Zusammenarbeit
Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden die nicht verkauften Kommissionswaren durch den Kommissionär zurückgegeben. Fehlende Artikel werden in Rechnung gestellt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Suhl. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtsgültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
Zella-Mehlis, den
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Kommittent Kommissionär
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ERMÄCHTIGUNG
zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften
Hiermit ermächtige(n) ich/wir widerruflich die Fa. SYLVIA P.- Mode & Design, Inh.: Sylvia Probst, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen aufgrund von getätigten und in Rechnung gestellten Verkäufen von Kommissionswaren zu Lasten meines/unseres Girokontos
Konto-Nr. : ...........................................
BLZ : ...........................................
Bank : ............................................ Ort/Datum............................................
Kontoinhaber: ............................................ Unterschrift(en).....................................
durch Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Bitte fügen Sie dem Kommissionsvertrag eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung bei.
Kaution: Zu Beginn des Vertragsverhältnisses zahlt der Kommissionär als Sicherheitsleistung eine Kaution in Höhe von 250,00 € , welche er nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wieder zurück erhält.
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