KOMMISSIONSVERTRAG

zwischen               der Fa.   SYLVIA P.  -  Mode  & Design       
                                        
Inh. : Sylvia Probst
                                        Peter-Haseney-Str.11
                                        98544 Zella-Mehlis                                  
- im folgenden "Kommittent"  genannt-

und                       der Fa.  Name............................................

                                         Inhaber.........................................

                                          Straße............................................

                                         Ort.................................................

                                         Telefon/Fax...................................

                                         E-mail-Adresse..............................          - im folgenden "Kommissionär" genannt-

1. Gegenstand der Vereinbarung

Der Kommittent stellt dem Kommissionär Waren zum kommissionsweisen Verkauf  zur Verfügung und verpflichtet sich, dem Kommissionär Zug um Zug weitere  Kommissionsware zu liefern, wenn nach erfolgtem Verkauf von Teilen der  Kommissionsware und deren Abrechnung eine Ergänzung des Sortiments erforderlich  wird.

2. Eigentum

Die Waren bleiben Eigentum des Kommittenten bis zur vollständigen Bezahlung  des Rechnungsbetrages.

3. Haftung

Der Kommissionär haftet gemäß §390 Abs.1 HGB für die Sorgfalt eines  ordentlichen Kaufmannes; insbesondere für beschädigte, ausgeblichene oder  verschmutzte Ware.

4. Ausführung der Kommission

Der Kommissionär führt den Verkauf gegen Kasse durch.
Die aus dem Verkauf (Ausführungsgeschäft) entstehenden Forderungen tritt der  Kommissionär hiermit an den Kommittenten ab.
Verkaufte Ware ist sofort zur Zahlung an den Kommittenten fällig.  Der  Kommissionär erhält 2 Kollektionen pro Jahr, die je nach Abverkauft mit neuer  Ware ergänzt werden.  Der Kollektionswechsel erfolgt jeweils zum Anfang der  Saison (Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter) eines Jahres.                                                                                                                                          

Der Kommissionär hat zum 1. jedes Monats die  Umsätze an den Lieferanten zu melden. Die Abrechnung erfolgt mittels  Lastschrifteinzug durch den Lieferanten. Sollte der Kommissionär dem Lieferanten  bis zum 15. des Folgemonats keine Verkaufsmeldung gesendet oder die Ware nicht  zum angegebenen Termin zurückgesendet haben, ist der Kommittent berechtigt, die  noch ausstehende Ware in Rechnung zu stellen.                                                                                 
Portokosten gehen zu Lasten des Kommissionärs.
Die Verkaufspreise werden vom Kommittenten vorgegeben.
Der Kommissionär erhält eine Verkaufsprovision von 45% des Bruttoerlöses,  zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                                         

5.Kündigung

Der Kommissionsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen  gekündigt werden.
Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Kommittenten zur fristlosen  Kündigung.

6. Beendigung der Zusammenarbeit

Nach Ablauf der Kündigungsfrist werden die nicht verkauften Kommissionswaren  durch den Kommissionär zurückgegeben. Fehlende Artikel werden in Rechnung  gestellt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Suhl. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtsgültig sein, so wird  dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

Zella-Mehlis, den

....................................................                              ...................................................
Kommittent                                                                  Kommissionär

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ERMÄCHTIGUNG

zum Einzug von Forderungen durch  Lastschriften

Hiermit ermächtige(n)  ich/wir widerruflich die Fa. SYLVIA  P.- Mode & Design, Inh.: Sylvia Probst, die von mir/uns zu entrichtenden  Zahlungen aufgrund von getätigten und in Rechnung gestellten Verkäufen von  Kommissionswaren zu Lasten meines/unseres Girokontos

Konto-Nr.      :  ...........................................

BLZ                 : ...........................................

Bank               : ............................................                        Ort/Datum............................................               

Kontoinhaber: ............................................                           Unterschrift(en).....................................

durch Lastschrift einzuziehen.

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist,  besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur  Einlösung.

Bitte fügen Sie dem Kommissionsvertrag eine Kopie  Ihrer Gewerbeanmeldung bei.

Kaution: Zu Beginn des Vertragsverhältnisses zahlt der  Kommissionär als Sicherheitsleistung eine Kaution in Höhe von 250,00 € , welche er nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wieder zurück  erhält.